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Hinweis des Wasserverbandes zur Veröffentlichung in der Mitteldeutschen Zeitung vom 26.08.2015

27.08.2015

„Zum Planschen meist geeignet“

 

In dem  Artikel „Zum Planschen meist geeignet“, der sich mit dem Privatbrunnenwasser in unserer Region beschäftigt, wird im Bereich „Tipp“ darauf verwiesen, dass Grundstückseigentümer ihr Regenwasser möglichst auf ihrem Grundstück oder im Garten versickern sollten.

 

Dieser grundsätzliche Hinweis ist entsprechend  wasserrechtlicher Vorschriften richtig.

 

Im Verbandsgebiet des Wasserverbandes Südharz gibt es jedoch Bereiche, in denen eine Versickerung von Regenwasser aufgrund der Bodenbeschaffenheit nicht möglich ist. Hierbei sei beispielhaft der Karst oder im Boden befindliche - oft unsichtbare - Altlasten genannt.

 

Der Wasserverband Südharz erarbeitet derzeit eine Versickerungsstudie, in der die Bodenbeschaffenheit hinsichtlich der Versickerungsmöglichkeit untersucht wird. Der derzeitige Erarbeitungsstand lässt jedoch schon jetzt die Aussage zu, dass in verschiedenen Bereichen des Verbandsgebietes eine Versickerung von Regenwasser auf dem eigenen Grundstück durch den Grundstückseigentümer nicht möglich ist. 

 

Der Wasserverband „Südharz“ steht bei Fragen zur Versickerung von Niederschlagswasser den Grundstückseigentümern gern zur Verfügung.

 

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass auch Wasser, welches aus privaten Wasserversorgungsanlagen oder Wassermengen, die auf dem Grundstück gewonnen bzw.  zugeführt werden,  in das Abwassersystem des Verbandes gelangen. Diese Wassermengen sind mittels geeichtem Wasserzähler zu erfassen. Für diese in das Abwassersystem eingeleiteten Wassermengen ist nach den geltenden Regelungen des Verbandes eine Gebühr zu errichten.

 

Die derzeit geltenden Satzungen des Verbandes wurden im Amtsblatt der Stadt Sangerhausen „Sangerhäuser Nachrichten“ Nr. 13a/2015 vom 25. Juli 2015 veröffentlicht. Sie finden diese Satzungen auf unserer Homepage:  

http://www.wasser-suedharz.de/seite/18884/verbandssatzungen.html

 

bzw. die Veröffentlichung der Sangerhäuser Nachrichten auf:

 

http://www.sangerhausen.de/bekanntmachungen/sangerhaeuser-nachrichten