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Ein öffentlicher Brief an Foodwatch und die Unterzeichnenden der E-Mail-Aktion: „Sauberes Wasser für Sangerhausen“

Sangerhausen, 11. Januar 2017

Sehr geehrte Mitglieder des foodwatch-Kernteams, sehr geehrte Frau Unger, sehr geehrte Damen und Herren,

am gestrigen Tag erhielt ich Kenntnis von Ihrer E-Mail-Aktion: „Sauberes Wasser für Sangerhausen!“

Allgemein nehme ich als verantwortliche Verbandsgeschäftsführerin des Wasserverbandes Südharz wie folgt Stellung:

  1. Unser Trinkwasser, welches wir in Sangerhausen bzw. im Versorgungsgebiet Sangerhausen an die hier lebenden 30.000 Menschen verkaufen, entspricht mit jedem einzelnen Parameter den strengen Vorgaben der Trinkwasserverordnung. Auch grenzwertnahe Parameter erfüllen die Anforderungen an die Trinkwasserverordnung.

  2. Ersatzwasserversorgungen bzw. deren Anordnung bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Diese ist dann nach Trinkwasserverordnung vorgesehen, wenn Grenzwerte nicht eingehalten werden. Im Versorgungsgebiet Sangerhausen werden keine Grenzwerte nach Trinkwasserverordnung überschritten.

  3. Der Anschluss an das Fernwassernetz wird erfolgen, weil langfristig eine Versorgung mit Fernwasser wirtschaftlicher ist als die Aufbereitung der eigenen Grundwässer zu Trinkwasser in dem Versorgungsgebiet Sangerhausen. Zudem entfällt so die Entsorgung der Rückstände aus der (zukünftig) notwendigen zentralen Trinkwasseraufbereitung (z.B. Nitrat oder Uran). 

  4. Der Bau der Fernwasserleitung ist ein komplexes Vorhaben, welches dem deutschen Umwelt- und Planungsrecht unterliegt. Nach Anlage 1, Nr. 19.8.1, UVP-Gesetz ist vor dem Bau zwingend ein Planverfahren gemäß § 20 UVPG durchzuführen.

 

Zu Ihren Forderungen gemäß der E-Mail-Aktion nehme ich wie folgt Stellung:

 

  1. Ein verbindlicher Zeitplan für den Bau der Wasserfernleitung kann erst dann vorgelegt werden, wenn die Baumaßnahme vergeben wurde. Hierzu ist ein Vergabeverfahren durchzuführen. Dieses wiederum kann erst dann begonnen werden, wenn der Plan durch die zuständige Behörde genehmigt wurde.

  2. Wir halten die Grenzwerte gemäß Trinkwasserverordnung im Versorgungsgebiet Sangerhausen ein. Die Trinkwasserverordnung sieht eine Ersatzwasserversorgung bei Nichteinhaltung der Grenzwerte vor. Daher wird keine Ersatzwasserversorgung durch die zuständige Behörde angeordnet.

 

Zu weiteren Behauptungen auf den entsprechenden Seiten Ihrer Homepage, die unser Thema behandeln, nehme ich wie folgt Stellung:

 

  1. Wir verkaufen kein „stark belastetes“ oder „kein sauberes“ Wasser. Wir verkaufen Trinkwasser gemäß Trinkwasserverordnung. Unser Trinkwasser ist „sicher“.

  2. Das „nötige Geld“, sprich die öffentlichen Mittel für den Bau der Fernwasserleitung wurden tatsächlich am 19. Dezember 2016 an den Wasserverband „Südharz“ übergeben.

  3. Durch den Einsatz von Filtern, die seit den Jahren 2009 bzw. 2010 verlässlich arbeiten, wird der Uranwert stabil unter dem Grenzwert der Trinkwasserverordnung gehalten.

  4. Für ihre Behauptungen „Der Wasserverband Südharz […] setzt damit besonders die Kinder einer erheblichen Gesundheitsgefahr aus.“ und „Ihr Wasser ist stark belastet: mit Uran, Nitrat und Sulfat – ein gesundheitliches Risiko vor allem für Babys und Kleinkinder.“ sowie die damit verbundene Forderung nach einer Grenzwertänderung in der Trinkwasserverordnung sind wir nicht die korrekten Ansprechpartner. Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Gesetzgeber.

 

Der Wasserverband „Südharz“ ist sich seiner Verantwortung bewusst. Er arbeitet mit Hochdruck. Der Verband setzt bewusst auf das „kürzere“ Plangenehmigungsverfahren, was jedoch eine qualifizierte und komplexe Vorbereitung erfordert.

 

Gez. Dr. Jutta Parnieske-Pasterkamp

Verbandsgeschäftsführerin