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Kostenerstattung

Was ist Kostenerstattung?

Der Wasserverband legt gegen Kostenerstattung Grundstücksanschlüsse, das heißt, er schafft die Möglichkeit der Verbindung der öffentlichen Abwasserentsorgungsanlage mit der Anlage des jeweiligen Grundstückeigentümers bzw. er entfernt diese Möglichkeit.

 

Der Grundstücksanschluss reicht von der Sammelleitung der Abwasserentsorgungsanlage in der öffentlichen Straße bis zur Grundstücksgrenze.

 

Die Aufwendungen für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung oder die Beseitigung sind dem Verband zu erstatten. Die Höhe des Erstattungsanspruches regelt die Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung des Wasserverbandes „Südharz“ (Abwasserbeseitigungsbeitragssatzung).

Der Kostenrückerstattungsanspruch entsteht mit Beendigung der Maßnahme und wird durch Bescheid festgesetzt.