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Pressemitteilung zu der 66. Verbandsversammlung des Wasserverbandes „Südharz“ am 30. Januar 2019

In der 66. Verbandsversammlung steht die Schmutzwasserbeitragssatzung zur Beschlussfassung.

 

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat in 2018 in zwei Verfahren (OVG 4 K 221/15 vom 21.08.2018, 4 K 101/16 vom 16.10.2018) erstmals geurteilt, dass die Deckungsquote des zu erhebenden Beitrags zwischen 80 und 100% liegen muss. Liegt die Abweichung bei mehr als 20%, ist der Beitragssatz, damit der Beitragsbescheid und auch die Beitragssatzung rechtswidrig.

 

Nunmehr steht die überwiegende Anzahl der öffentlichen Abwasserentsorger in Sachsen-Anhalt vor dem Problem, ggf. keine wirksame Beitragssatzung zu haben. So auch der Wasserverband „Südharz“, wie das Verwaltungsgericht Halle in vier Klageverfahren im Dezember 2018 entschieden hat.

 

Würde die Mindest-Deckungsquote (80%) nicht zu berücksichtigen sein, wäre die Beitragssatzung des Wasserverbandes trotz steigender Baukosten rechtmäßig und der Beitragssatz nicht zwingend zu ändern.

 

Weil der Wasserverband derzeit keine gültige Beitragssatzung hat, ist eine Finanzierung der Investitionsmaßnahmen nicht gesichert. Somit besteht dringender Handlungsbedarf der Verbandsversammlung.

 

Das Verwaltungsgericht Halle hat in den Klageverfahren festgestellt, dass der Besondere Herstellungsbeitrag zu niedrig ist. Bisher wurde der Aufwand von vielen Verbänden in Sachsen-Anhalt üblicherweise nach sachgerechten Kriterien bei gemeinsam genutzten Anlagen zwischen HB I und HB II aufgeteilt. Diese Aufteilung ist nach dem oben genannten OVG-Urteil nicht mehr zulässig. In der Kalkulation des HB II des Verbandes müssen daher 4,5 Mio. € Investitionskostenanteile dem Aufwand zugeschlagen werden. Im Ergebnis der Kalkulation wurde die erstmals durch das OVG festgesetzte Deckungsquote von 80% unterschritten.

 

Unsere Beitragssatzung scheidet als daher als Rechtsgrundlage für die Beitragserhebung aus. Die Verbandsversammlung sollte eine neue Schmutzwasserbeitragssatzung beschließen.