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Zusammenfassung zum Stand der Bearbeitung der offenen Investitionen zur erstmaligen Herstellung im Verbandsgebiet des Wasserverbandes „Südharz“

Stand August 2020

 

Gemäß der Beitragskalkulation (Stand 2018/ 2019) sind zur Herstellung der zentralen Schmutzwasserbeseitigungsanlagen im Verbandsgebiet Investitionen von insgesamt 204 Mio. € zu tätigen (unter Berücksichtigung einer jährlichen Preissteigerung von 2% ab 2018).

 

Bereits investiert wurden bis Ende 2017 rund 79 Mio. € für rund 272 Kilometer (ca. 290 €/lfm). Noch zu investieren bis zur erstmaligen Herstellung sind bis voraussichtlich 2029 rund 128 Mio. € für rund 250 Kilometer (Berücksichtigung einer jährlichen Preissteigerung von 2%, 105 Mio. € ohne Preissteigerung) (ca. 500 €/lfm). Neben den allgemeinen Preissteigerungen ist die Errichtung eines Trennsystems verursachend für den Anstieg der Kosten pro laufendem Meter.

 

Seit 2014 (Eingliederung AZV in TZV) hat der Wasserverband in die erstmalige Herstellung rund 18,6 Mio. € investiert (2014-2017: ca. 10,4 Mio. €, 2018-2019: ca. 8,2 Mio. €)

 

53 von 70 Ortslagen sind jedoch noch nicht erstmalig hergestellt:

 

  • 23 Orte müssen vollständig erstmalig hergestellt werden (Investition ca. 51 Mio. €)
  • 30 Orte müssen fertig gebaut werden, z.B. auch durch den Bau einer Verbindungsleitung zu einer bestehenden Kläranlage (Investition ca. 54 Mio. €)

 

Die Investitionen pro Ort schwanken zwischen 50.000 € (Resterschließung) und 5 Mio. € (Erschließung Ortsnetz und Verbindungsleitung). Die Kernstadt Sangerhausen ist ebenfalls noch nicht fertig gestellt. Hier sind weitere Investitionen in Höhe von ca. 10 Mio. € zu planen und zu realisieren.

 

Ohne Berücksichtigung der Investition in der Stadt Sangerhausen beträgt die mittlere Investitionssumme 1,83 Mio. € pro Maßnahme, der Median liegt bei 1,77 Mio. € pro Maßnahme.

 

Der Verband realisiert gemäß Nachtragswirtschaftsplan 2020 in den Jahren 2021-2023 pro Jahr durchschnittlich 7-10 Baumaßnahmen (Investitionssumme geplant: 26 Mio. €!). In 2020 sind 17 Baumaßnahmen geplant (Investition 12,5 Mio. € inkl. übertragenen Maßnahmen aus 2019), die sich zu einem sehr großen Anteil bis in das Jahr 2021 erstrecken werden.

 

Diese Planung erscheint unter Auswertung der Jahre 2014 bis 2019 als sehr hoch und muss Anfang 2022 (Schlüsseljahre 2020-2021) durch den Verband geprüft werden. Machbar erscheint eine jährliche Investitionssumme von 8-10 Mio. € für die erstmalige Herstellung im Durchschnitt.

 

Neben den Investitionen in die erstmalige Herstellung investiert der Verband auch in die Sanierung und Erneuerung sowie in den Ausbau seines Regenwassernetzes. Der Anteil der Investitionen in die erstmalige Herstellung hat einen Anteil von ca. 50-70% der jährlichen Investitionen des Verbandes in den nächsten 10 Jahren.

 

Die personelle und finanzielle Leistungsfähigkeit des Verbandes ist begrenzt. Personalkosten fließen direkt in die Gebühren, Zinsen für Kredite ebenso. Die Gebührenbelastung muss jedoch auf sozialverträglichem Niveau bleiben. Um dies weiterhin zu gewährleisten, stellt das Land Sachsen-Anhalt dem Verband Fördermittel in Aussicht. Fördermittel wirken stabilisierend auf Beiträge und Gebühren.

 

Aufgrund der sehr hohen Investitionen zur erstmaligen Herstellung und der Begrenzung der personellen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Verbandes wird der Verband den Ausschluss weiterer  Ortslagen von der zentralen Schmutzwasserbeseitigung beantragen. Der Ausschluss wird auf Basis des § 79a Abs. 1 Nr. 3 Wassergesetz Sachsen-Anhalt beantragt.

 

Bisher ausgeschlossen aus der zentralen Schmutzwasserbeseitigung sind diese Orte:

 

  • Rotha
  • Paßbruch
  • Horla
  • Einzingen
  • Othal
  • Rammelburg
  • Hayda
  • Meuserlengefeld

 

Zukünftig ausgeschlossen werden sollten:

 

  • Breitenstein (Baubeginn frühestens 2030)
  • Winkel (Baubeginn frühestens 2030)
  • Martinsrieth (Baubeginn frühestens 2032)

 

Zukünftig ausgeschlossen werden könnten:

 

  • Nienstedt (Baubeginn frühestens 2030)
  • Sotterhausen (Baubeginn frühestens 2030)
  • Niederröblingen (Baubeginn frühestens 2031)
  • Katharinenrieth (Baubeginn frühestens 2031)
  • Hackpfüffel (Baubeginn frühestens 2032)
  • einige Randgebiete von Sangerhausen (Baubeginn ?)

 

Durch den Ausschluss würde sich die offene Investitionssumme von ca. 105 Mio. € um ca. 19 Mio. € reduzieren (ohne Berücksichtigung der jährlichen Preissteigerung von 2%).

 

Voraussetzung für den Ausschluss wäre:

 

  • keine wasserrechtlichen Gründe stehen dem Ausschluss entgegen
  • Fortschreibung des Schmutzwasserbeseitigungskonzept für die jeweilige Ortslage
  • Beratung in den Ortsschafts- bzw. Stadträten
  • Stellungnahmen der Ortschafts- bzw. Stadträte
  • Beschlussfassung in der Verbandsversammlung
  • Antrag auf Genehmigung bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises
  • Ergänzung der Ausschlusssatzung

 

Die Einleitwerte für die Kanäle und die Kleinkläranlagen bei einem vollständigen oder teilweisen Ausschluss werden über die Untere Wasserbehörde des Landkreises vorgegeben. Daraus resultiert die erforderliche Ablaufklasse der Kleinkläranlagen (C, N, D, +P oder H). Die Untere Wasserbehörde schreibt derzeit die Ablaufklasse C vor, empfiehlt jedoch den Bau einer Kleinkläranlage der Ablaufklasse N.

 

Zum Bestandsschutz ausgeschlossener Grundstücke verweise ich auf § 79a Abs. 3 Wassergesetz Sachsen-Anhalt. Hier ist geregelt, dass die Gemeinde den Ausschluss per Satzung aufheben kann. Liegt ein Grundstück jedoch in einem Gebiet, welches in den nächsten zehn Jahren nicht zentral angeschlossen werden soll, so ist die Gemeinde gehindert, den Anschluss an eine zentrale Abwasseranlage und Benutzung innerhalb von 15 Jahren nach Genehmigung des Schmutzwasserbeseitigungskonzeptes vorzuschreiben.