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Sachinformationen zu dem Artikel „Rettig fordert Vergleich der Varianten“, MZ, Lokalteil Sangerhäuser Zeitung“ vom 17.9.2020

Der Verband hat den Kostenvergleich einer zentralen oder dezentralen Abwasserbeseitigung für den Bürger von Breitenstein gewissenhaft ermittelt sowie in der öffentlichen Ortschaftsratsitzung am 30.6.2020 in Breitenstein darüber umfassend informiert.

Vorgestellt wurden die Investitionskosten inkl. Herstellungsbeitrag sowie die jährlichen Betriebskosten für den Grundstückseigentümer über einen Zeitraum von 15 Jahren auf Basis der aktuellen Kalkulationen des Verbandes.

Über diesen Zeitraum sind die geschätzten Investitions- und Betriebskosten bei der Nachrüstung einer vorhandenen Kleinkläranlage am günstigsten (6.674 €), gefolgt von den Kosten des Baus einer neuen Kleinkläranlage (8.174 €). Der zentrale Anschluss ist teurer (unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Wohngrundstücksgröße von 687 m2) (8.704 €). Nicht rentabel erscheint bei einem durchschnittlichen Trinkwasserverbrauch von 65 m3 pro Jahr und Grundstück der Betrieb einer Abflusslosen Sammelgrube (Abdichtung einer bestehenden Kleinkläranlage) (17.446 €).

Unter Berücksichtigung der aktuellen Beitrags- und Gebührensätze ist der dezentrale Anschluss über einen Betriebszeitraum von 15 Jahren die kostengünstigste Variante.

Der Wasserverband „Südharz“ hat die im Abwasserbeseitigungskonzept 2008 ermittelten Investitionskosten der zentralen Erschließung bereits im Jahr 2018/2019 überprüft und überarbeitet: Für die zentrale Erschließung der Ortslage Breitenstein im Trennsystem schätzt der Verband die Höhe der Investitionskosten für den Bau von Schmutzwasserkanälen sowie die Errichtung einer Ortskläranlage auf ca. 3 Millionen €. Die Erschließung wäre frühestens in ca. 10 Jahren möglich. Das Abwasserbeseitigungskonzept aus dem Jahr 2008 sah Investitionskosten für die zentrale Erschließung als Mischwasserkanalisation mit dem Bau einer Kläranlage in Höhe von 2 Millionen € vor. Die Erschließung im Mischwasser ist heute nicht mehr zulässig (§ 55 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz).

Sollte eine Überleitung mit einer Länge von ca. 6 Kilometer in den Nachbarverband errichtet werden, erhöhen sich die Investitionskosten aufgrund der Länge der Verbindungsleitung um ca. 500.000 € auf 3,5 Mio. €.

Der Verband erwägt keine Entsorgung über den Nachbarverband: Der Ort Breitenstein prüft derzeit aus eigener Initiative heraus, ob ein Austritt aus dem Wasserverband „Südharz“ sowie der Eintritt in den Nachbarverband (Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ostharz) möglich ist. Hierzu wurden sowohl durch den Ortsbürgermeister von Breitenstein als auch unterstützend durch die Verbandsgeschäftsführerin seit dem Frühsommer Gespräche mit dem Nachbarverband geführt. Im Ergebnis hat dieser die technische Machbarkeit einer zentralen Erschließung bestätigt.

Aufgrund der sehr hohen Investitionen zur erstmaligen Herstellung (mehr als 100 Millionen EURO) und damit einhergehend der Begrenzung der personellen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird der Verband den Ausschluss weiterer Ortslagen von der zentralen Schmutzwasserbeseitigung beantragen. Der Ausschluss wird auf Basis des § 79 a Abs. 1 Nr. 3 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt beantragt (überwiegendes öffentliches Interesse). Bisher ausgeschlossen aus der zentralen Schmutzwasserbeseitigung sind 8 Orte im Verbandsgebiet. Weitere 8 Orte sollen ausgeschlossen werden, um die Vorgaben der Wassergesetzgebung möglichst zügig zu erfüllen.