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Pressemitteilung zum Selbstauskunftsverfahren

Aktualisierung der Selbstauskunft zur Erfassung der bebauten und (teil-)befestigten Grundstücksflächen für die Niederschlagswassergebühr

Für bebaute und (teil-)befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser in das dafür vorgehaltene Kanalnetz eingeleitet wird, erhebt der Wasserverband „Südharz“ Gebühren.

Um die dafür erforderlichen Daten der Gebührenzahler zu aktualisieren, werden ab Anfang März 2021 in zwei Margen Fragebögen von der Firma WTE Betriebsgesellschaft mbH, Hecklingen, versandt. Den Fragebögen sind Lageskizzen beigefügt, auf denen die bebauten und (teil-)befestigten Flächen dargestellt sind, die anhand von Luftbildaufnahmen ermittelt wurden.

Es ist zu prüfen, ob die Angaben auf dem Erfassungsblatt und dem Lageplan für jede Dach- und (teil-)befestigte Fläche des Grundstückes korrekt wiedergegeben wurden. Sollten nicht alle bebauten und (teil-)befestigten Flächen über das Niederschlagswasserkanalsystem entwässert werden, ist eine Zuordnung auf dem Erfassungsblatt für jede Fläche vorzunehmen, aus der hervorgeht, wie von dort das Niederschlagswasser abgeleitet wird.

Die betroffenen Gebührenzahler werden gebeten, die erforderlichen Auskünfte anhand der Ausfüllhilfe termingerecht zu erteilen und mit dem beiliegenden, kostenfreien Antwortumschlag an die WTE Betriebsgesellschaft mbH, Gaensefurth 7 – 10, 39444 Hecklingen zurück zu senden.

Bei Fragen helfen die Mitarbeiter der Fa. WTEB über eine gebührenfreie Telefonhotline unter der Nummer 0800 9464261 in der Zeit vom 08. März bis 20. April 2021 montags, mittwochs und donnerstags von 08:00 bis 16:00 Uhr, dienstags von 08:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr.

Der Wasserverband „Südharz“ bedankt sich schon jetzt für die Mitwirkung durch die angeschriebenen Gebührenzahler.