Informationen des Wasserverbandes „Südharz“ zur Abwasserbeseitigung in Agnesdorf und Questenberg
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Ortschaften Agnesdorf und Questenberg,
zum 1. Januar 2021 hat der Wasserverband „Südharz“ von der Gemeinde Südharz die Aufgabe der Abwasserbeseitigung (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) für die Ortschaften Agnesdorf und Questenberg übernommen. Die Trinkwasserversorgung obliegt dem Zweckverband bereits seit vielen Jahren.
Die Abwasserbeseitigung in den Ortschaften besteht derzeit aus einer dezentralen Lösung. Ihre Grundstücke besitzen überwiegend Ausfaul-/Absetzgruben oder Sammelgruben. Die mechanisch vorgereinigten Abwässer werden über Bürgermeisterkanäle in die Gewässer in den Ortschaften eingeleitet. Im März 2021 hat der Verband an alle Grundstückseigentümer in Agnesdorf und Questenberg Selbstauskunftsbögen für die dezentrale Abwasserbeseitigung versendet. Für ihre Rückfragen zu den Bögen steht Ihnen unser Kollege Herr Voigt (Tel. 03463 277 19 707) gern zur Verfügung.
Zukünftig ist die zentrale Beseitigung des Schmutzwassers in der Kläranlage Thüringen vorgesehen. Dazu wird derzeit das Schmutzwasserbeseitigungskonzept (SBK) im Verband erarbeitet. Wie bereits durch den Verband angekündigt, wird der Ortschaftsrat in die Erstellung des Konzeptes mit eingebunden. Parallel wird im Verband das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK) erarbeitet. Zur Ermittlung der Grundlagen für die Niederschlagswasserbeseitigung wurden im März 2021 Selbstauskunftsbögen über den von uns beauftragten Dienstleister WTEB an Sie versendet.
Beide Selbstauskünfte dienen der sachgerechten Bearbeitung Ihrer Grundstücksverhältnisse und haben Einfluss auf die Jahresverbrauchsabrechnungen, die der Verband Ihnen zu Beginn des Jahres 2022 zusenden wird. Der Verband hat bereits Abschlagsfestsetzungsbescheide für das laufende Jahr 2021 für die Teileinleitergebühren, falls Ihre grundstückseigene Kleinkläranlage in ein öffentliches Kanalsystem entwässert, versendet.
Die Gebühren im Wasserverband Südharz für die verschiedenen öffentlichen Einrichtungen wurden für die Jahre 2019-2021 kalkuliert. In 2021 gelten daher nun auch für Agnesdorf und Questenberg die folgenden Gebühren:
Niederschlagswassergebühr 0,73 €/m² Gebührenbemessungsfläche
Teileinleitergebühren 1,63 €/m³ Trinkwasserverbrauch (ohne Grundgebühr)
Abfuhr Kleinkläranlagen 22,29 €/m³
Abfuhr Sammelgruben 17,38 €/m³
Alle Satzungen finden Sie auf unserer Homepage unter www.wasser-suedharz.de.
Für Ihre Rückfragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr gerne zur Verfügung.
Sie erreichen uns
telefonisch 03464 277 19 0
per Fax 03464 277 19 300
per E-Mail
persönlich Am Brühl 7, 06526 Sangerhausen
Freundliche Grüße,
Dr. Jutta Parnieske-Pasterkamp
Verbandsgeschäftsführerin