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Abkochgebot für die Ortslage Breitenstein ab dem 26.07.2021

Bei der letzten mikrobiologischen Untersuchung am 22. Juli 2021 der Wasserversorgung in Breitenstein wurden Coliforme Keime im Ortsnetz nachgewiesen. Aufgrund der abgeholzten Wasserschutzzone und der Witterungsverhältnisse in Breitenstein kommt es zu einem erhöhten Huminstoffeintrag im Trinkwasser. Dieser Huminstoff wirkt sich negativ auf die Desinfektion des Trinkwassers aus.

Der Wasserverband „Südharz“ ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot an.

Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen unbedingt beachtet werden:

  • Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
  • Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
  • Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
  • Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
  • Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
  • Der Wasserverband „Südharz“ wird dem Trinkwasser Chlor als Zusatzstoff zur Desinfektion im zulässigen Rahmen der Trinkwasserverordnung zugeben.
  • Es kann daher zu leichten Geruchs- und Geschmacksveränderungen kommen. Diese sind aber ohne gesundheitliche Risiken.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass mit Chlor desinfiziertes Wasser für Aquarien ungeeignet ist.

Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.

Sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist, werden wir Sie mit einem „Wurfzettel“ entsprechend informieren.

Ihr Wasserverband „Südharz“