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Pressemitteilung zum Bearbeitungsstand der Widersprüche gegen die Erhebung der Niederschlagswasserwassergebühren für das Abrechnungsjahr 2021

23.06.2022

Im März 2022 beschied der Wasserverband „Südharz“ die Niederschlagswassergebühren für das gesamte Verbandsgebiet. Grundlage für die Erhebung der Niederschlagswassergebühren waren die übermittelten Erfassungsblätter, die im Jahr 2021 mit Hilfe des luftbildgestützten Selbstauskunfsverfahrens erstellt und von den Gebührenpflichtigen ausgefüllt wurden.

Gegen die Gebührenerhebung legten zahlreiche Gebührenpflichtige Widerspruch ein (ca. 1.500).

Hauptgründe für die Widerspruchseinlegung waren unvollständig ausgefüllte, nicht ausgefüllte oder nicht zurückgeschickte Erfassungsblätter.

Die Widerspruchsbearbeitung ist mitunter sehr zeitaufwändig: Unter anderem müssen Prüfungen vor Ort durchgeführt werden.

Die Bearbeitung der Widersprüche wird daher noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Der Wasserverband „Südharz“ versucht dennoch zeitnah, die Widersprüche abzuarbeiten und möchte Sie daher im Hinblick auf die längere Bearbeitungszeit um Ihre Geduld und um Ihr Verständnis bitten.

In der weiteren Folge bleiben bis zur endgültigen Bearbeitung der Widersprüche unbezahlte Niederschlagswasserabschläge ungemahnt.

Ihr Wasserverband „Südharz“

 

Sangerhausen, 23.06.2022