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Ersatzversorgung für Säuglinge und Kleinkinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr

Der Wasserverband „Südharz“ muss weiterhin die Ersatzwasserversorgung für Säuglinge und Kleinkinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr aufrecht erhalten.

 

Für Mineralwasser und Tafelwasser gilt die Mineral- und Tafelwasserverordnung. Der Nitrat-Wert für natürliches Mineralwasser darf 50 mg/l nicht überschreiten (siehe Anlage 4 der Verordnung). In Anlage 6 werden schärfere Grenzwerte für das Wasser angegeben, welches den Aufdruck "geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung" tragen darf.

 

Bitte achten Sie beim Kauf auf diese Hinweise.

 

Wie an dieser Stelle bereits berichtet, erhalten Sie den Kaufpreis im Wasserverband „Südharz“ gegen Vorlage der Quittungen erstattet (Barauszahlung oder Überweisung).

 

Dies bezieht sich auf die Pressemitteilung vom 01.06.2018 und trifft auf die in den gekennzeichneten Gebieten der dort aufgeführten Karten zu.

 

gez.

Dr. Parnieske-Pasterkamp

Verbandsgeschäftsführerin