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Gebühren

Was ist eine Gebühr?

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage wird eine Abwassergebühr für die Grundstücke erhoben, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind oder in diese entwässern. Die Abwassergebühr wird nach der Abwassermenge bemessen, die in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Berechnungseinheit für die Gebühr ist 1 cbm Abwasser. (Verweis auf die Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung des Wasserverbandes „Südharz“ –Schmutzwassergebührensatzung-)

 

Wir unterscheiden Gebühren für Teileinleitung, Volleinleitung und dezentrale Gebühren.

 

Um Teileinleitung handelt es sich, wenn Abwasser über eine grundstückseigene Kläranlage in ein öffentliches Netz eingeleitet wird, das nicht an eine öffentliche Abwasserbehandlungsanlage angeschlossen ist.

 

Um Volleinleitung handelt es sich, wenn das Abwasser über ein öffentliches Kanalsystem eingeleitet wird, das in einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage endet.

 

Dezentrale Entsorgung ist die Entsorgung von Abwässern und Fäkalschlämmen, die in Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben anfallen.

 

Bei der Volleinleitung unterscheiden wir zusätzlichen noch eine Grundgebühr und eine Verbrauchsgebühr. Die Grundgebühr entsteht auch dann, wenn nur die Vorhalteleistungen in Anspruch genommen werden und die Verbrauchsgebühr nicht entsteht. Die Verbrauchsgebühr wird nach tatsächlich eingeleiteter Abwassermenge berechnet.