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Ablesung der Zählerstände aufgrund der Mehrwertsteuersenkung

12.06.2020

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

das geplante Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket der Bundesregierung (beschlossen am 03.06.2020) sieht vor, die reguläre Mehrwertsteuer vom 01.07. – 31.12.2020 von 19 % auf 16 % und den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 % auf 5 % abzusenken. Ab dem 01.01.2021 gelten dann wieder die erhöhten (alten) Sätze.

 

Die Höhe der Mehrwertsteuer richtet sich nach dem Leistungszeitpunkt. Für unsere  Wasserlieferungen gilt der per Trinkwassergebührensatzung festgelegte Ablesezeitpunkt als Leistungszeitpunkt (31.12. eines Jahres).

 

Wir sind nach derzeitigem Kenntnisstand verpflichtet, ab dem Stichtag die Mehrwertsteuersenkung bei der Wasserabrechnung zu berücksichtigen; alle Gebührenbescheide, die den Zeitraum 1.7.2020 bis 31.12.2020 umfassen, müssen mit der reduzierten Umsatzsteuer (auch anteilig) ausgewiesen werden. Eine Ablesung durch den Verband zum Stichtag 30.6.2020 zur Feststellung des bisherigen Verbrauchs ist jedoch in der Kürze der Zeit nicht zu realisieren.

 

Derzeit versuchen die großen Branchenverbände in Gesprächen mit dem Wirtschaftsministerium, weitere Vorgaben zu erzielen, die eine Vereinfachung oder eine rechtliche Absicherung für eine gleichmäßige Verteilung des Gesamtverbrauchs beinhalten.

 

Dies wäre für uns als Versorger eine große Erleichterung. Für Sie als Bürger hingegen könnte diese pauschale Aufteilung ungerecht sein.

 

Wir bieten Ihnen daher an, zum Stichtag 30.6.2020 auf freiwilliger Basis Ihre Zählerstände an uns zu melden. Diese werden dann bei der Erstellung der Jahresverbrauchabrechnung 2020 berücksichtigt.

 

  • Die Zählerstände können Sie sehr einfach ab dem 1. Juli 2020 über unsere Internetseite www.wasser-suedharz.de/Zählerstände mit der Angabe Ihrer Debitorennummer und der Zählernummer eingeben.

 

  • Gerne können Sie uns auch eine formlose E-Mail mit den gleichen Angaben (Debitorennummer und Zählernummer sowie Zählerstand) an senden.

 

  • Wir nehmen Ihre Zählerstände auch gerne per Post oder per Fax entgegen. Wichtig ist, dass sie uns die Zählerstände in Schriftform mitteilen.

 

  • Bitte senden Sie uns die Zählerstände bis spätestens 31. Juli 2020.

 

Für Ihre Rückfragen nehmen wir uns gerne Zeit.

 

 

Ihre Verbandsgeschäftsführerin

Dr. Jutta Parnieske-Pasterkamp