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Erläuterungen zu einer dezentralen Erschließung Ihres Grundstücks

Möglichkeiten der Schmutzwasserbehandlung bei dezentraler Entsorgung auf den Grundstücken

 

  1. Auf ihrem Grundstück wird eine vollbiologische Kleinkläranlage errichtet.
     
  2. Auf ihrem Grundstück wird eine bestehende Kleinkläranlage auf Dichtheit geprüft und mit einer biologischen Reinigung nachgerüstet.
     
  3. Auf ihrem Grundstück wird die bestehende Kleinkläranlage auf Dichtheit geprüft, der Überlauf verschlossen und zukünftig eine Abflusslose Sammelgrube betrieben.
     
  4. Benachbarte Grundstücke errichten und betreiben gemeinsam eine vollbiologische Kleinkläranlage. Hierzu ist jedoch eine entsprechende Eintragung im Grundbuch erforderlich.

 

  • Wartungsvertrag ist abzuschließen
  • Klärschlamm wird regelmäßig über den Wasserverband abgefahren

 

Mögliche Folgen der Schmutzwasserbehandlung bei dezentraler Entsorgung

 

1. Auf Ihrem Grundstück:

 

  • Investition in Kleinkläranlage oder Abflusslose Sammelgrube
  • Grundstücksentwässerungsanlage bleibt im Wesentlichen bestehen (Zuständigkeit des Grundstückseigentümers)
  • Vorhandene Grundstücksanschlüsse in der Öffentlichkeit (Straße) können bestehen bleiben, wenn baulicher Zustand für eine dauerhafte Nutzung in Ordnung (Entscheidung obliegt Verband), ansonsten muss dieser / müssen diese erneuert werden

 

2. In Ihrem Ort:

 

  • Das bestehende Kanalsystem bleibt bestehen.
  • Sanierungserfordernisse werden im Rahmen der Investitionsplanung umgesetzt.
  • Keine Behinderung durch mehrjährige Bautätigkeit im Ort

 

Bestandsschutz

 

  • 15 Jahre nach Wassergesetz Sachsen-Anhalt und Satzungsrecht Wasserverband
  • Kein Bestandsschutz der wasserrechtlichen Erlaubnis, ggf. Nachrüstung erforderlich

 

Zuständigkeit für Genehmigung Kleinkläranlage/Ansprechpartner

 

  • Überlauf der Kleinkläranlage in Kanal und dann in Gewässer: Wasserverband Südharz
  • Überlauf der Kleinkläranlage in Gewässer: Untere Wasserbehörde des LK MSH

 

Reinigungsklassen von Kleinkläranlagen

 

Ablaufklasse C

Die Ablaufklasse C steht für Kohlenstoffabbau, also den Abbau organischer Stoffe aus dem Abwasser. Die Ablaufklasse C ist die minimale Anforderung an eine Kleinkläranlage.

 

Ablaufklasse N

Die Ablaufklasse N steht für Nitrifikation, also für niedrigere Ammoniumkonzentration im Ablauf. Das Ammoniak/Ammonium im Abwasser wird schon in der Kleinkläranlage weitgehend zu Nitrat umgesetzt, so dass dieser sauerstoffzehrende Prozess nicht erst im eingeleiteten Gewässer stattfindet.

 

Ablaufklasse D

Die Ablaufklasse D steht für Denitrifikation, also für geringe Nitratwerte im Ablauf. Nitrat, das sonst zu Algenblüte und Fäulnisprozessen im Gewässer führen kann, wird in das gasförmige Stickstoff umgewandelt.

 

Ablaufklasse D +P

Die Ablaufklasse +P steht für zusätzliche Phosphateliminierung, also für das Abtrennen des Phosphats vom Wasser. Phosphat, das sonst die Algenblüte fördert, wird mithilfe chemischer Lösungen vom Abwasser abgetrennt und als wasserunlösliches Salz zusammen mit dem Klärschlamm entsorgt.

 

Ablaufklasse D +H

Die Ablaufklasse +H steht für zusätzliche Hygienisierung, also für Badegewässerqualität des Ablauf-Wassers. Durch das Abtöten von Keimen kann das Abwasser in Badegewässer oder in siedlungsnahe Gräben eingeleitet werden. Die Hygienisierung erfolgt durch Bestrahlung mit UV-Licht oder durch Membranfiltration.

 

 

Informationen zu Kleinkläranlagen

 

Bildungs- und Demonstrationszentrum Dezentrale Infrastruktur

An der Luppe 2

D - 04178 Leipzig

 

https://www.bdz-infrastruktur.de/de/