Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Wichtige Erläuterung zu den Abschlagsfestsetzungbescheiden für die Orte Uftrungen und Rottleberode

Der Verband hat zum 01.09.2023 die Aufgabe der Trinkwasserversorgung in Uftrungen sowie die Abwasserbeseitigung in Rottleberode und in Stolberg (Harz) sowie die Aufgabe der Niederschlagswasserbeseitigung in Schwenda von der Gemeinde Südharz übernommen.

 

Der Verband versendet noch in diesem Jahr erstmalig Abschlagsfestsetzungbescheide für die Orte Uftrungen (Trinkwasser) und Rottleberode (Schmutzwasser). 

 

Bitte beachten Sie, dass der in dem Bescheid festgesetzte Abschlag sich auf die Monate September bis Dezember 2023 bezieht und damit zwei Fälligkeitstermine gemäß unserer Satzungen abdeckt. 

 

In den Jahresverbrauchabrechnungen 2023, welche Sie im ersten Quartal 2024 erhalten, werden dann konkret die Abschläge für die regulären fünf Abschlagstermine laut Satzungsrecht benannt. Dies gilt dann auch für alle Niederschlagswassergebührenbescheide. 

 

Ihr Wasserverband „Südharz“