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Gebührenübersicht

im Kalkulationszeitraum 2025-2027

1. Bereich Trinkwasser:

1.1. Grundgebühr
(§ 4 Abs. Trinkwassergebührensatzung)

Zählergröße nach 2004/22/EG

Grundgebühr

netto pro Monat

bis Q3 4

12,80 € 

bis Q3 10

32,00 € 

bis Q3 16

51,20 € 

bis Q3 25

80,00 € 

  bis Q3 40128,00 €   

bis Q3 63

201,60 € 

bis Q3 100

320,00 € 

  bis Q3 160512,00 €   

bis Q3 250

800,00 € 

  bis Q3 4001.280,00 €   
  bis Q3 6302.016,00 €   

 

1.2. Mengengebühr
(§ 3 Abs. 1 Trinkwassergebührensatzung)

Die Mengengebühr für Trinkwasser beträgt 2,42 EUR/m³ zzgl. MwSt.

1.3. Kosten für die Herstellung von Hausanschlüssen

(§ 6 Abs. 1 Trinkwassergebührensatzung)

  NettoBrutto (inkl. 7% MwSt)
a)Für den Anschluss an die Hauptleitung je Anschluss1.136,30 €1.215,84 €
b)Je laufendem Meter  Hausanschluss im Straßenbereich227,70 €243,64 €
c)Je laufendem Meter Hausanschluss auf dem Grundstück162,80 €174,20 €
d)Je laufendem Meter Hausanschluss mit dem Grundstück bei Eigenleistung des Anschlussnehmers zur Herstellung und Verfüllung des Rohrgrabens (Erdarbeiten)25,30 €27,10 €
e)Je laufendem Meter Rohrverlegung im Gebäude25,30 €27,10 €
f)Liefern und Montieren des Mantelrohres je Stück132,00 €141,24 €
g)Für die Lieferung und Montage der Zählereinrichtung je Stück66,00 €70,62 €

Die Abrechnung erfolgt je vollendete 10 Zentimeter hergestellten oder erneuerten Hausanschluss. Dabei gilt die Fiktion, dass die Hauptversorgungsleitung in der Mitte der Straße verläuft (Straßenmittefiktion).

2. Bereich Abwasser:

2.1. Schmutzwassergebühren

2.1.1. Grundgebühren
(§ 4 Abs. 2 Schmutzwassergebührensatzung)

Zählergröße nach 2004/22/EG

Grundgebühr

pro Monat

bis Q3 4

11,50 € 

bis Q3 10

28,75 € 

bis Q3 16

46,00 € 

bis Q3 25

71,88 € 

bis Q3 40

115,00 € 

bis Q3 63

181,13 € 

bis Q3 100

287,50 € 

  bis Q3 160460,00 €   

bis Q3 250

718,75 € 

bis Q3 400

1.150,00 € 

bis Q3 630

1.811,25 € 

 

2.1.2. Mengengebühren
(§ 5 Schmutzwassergebührensatzung)

Die Schmutzwassergebühr für an zentrale Kläranlagen angeschlossene Grundstücke beträgt
3,02 EUR/m³.

Die Teileinleitergebühr für Grundstücke, die über eine grundstückseigene Kleinkläranlage in ein öffentliches Kanalsystem entwässern, das nicht an eine öffentliche Abwasserbe­handlungs­­anlage angeschlossen ist, beträgt 1,70 EUR/m³. Teileinleiter zahlen keine Grundgebühr.

2.2. Niederschlagswassergebühren
(§ 4 Niederschlagswassergebührensatzung)

Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,73 €/m² Gebührenbemessungsfläche.

2.3 Gebühren für die dezentrale Entsorgung
(§ 6 Abs.2,3 Schmutzwassergebührensatzung)

Die Entsorgungsgebühr von Fäkalschlamm aus einer Kleinkläranlage beträgt 46,85 EUR/m³.

Für die Behandlung des Inhaltes aus abflusslosen Sammelgruben beträgt die Entsorgungsgebühr 8,85 EUR/m³.

2.4. Kosten für die Herstellung von Grundstücksanschlüssen

(§ 12 Abs.2 Schmutzwasserbeitragssatzung)

Der Einheitssatz beträgt pro Meter Grundstücksanschluss 401,00 €/m. Abgerechnet wird je vollendete 10 Zentimeter. Es gilt die Straßenmittefiktion.

 

im Kalkulationszeitraum 2022-2024

1. Bereich Trinkwasser:

1.1. Grundgebühr
(§ 4 Abs. Trinkwassergebührensatzung)

Zählergröße nach 75/33/EG

Grundgebühr

netto pro Monat

Zählergröße nach 2004/22/EG

Grundgebühr

netto pro Monat

bis Qn 2,5

12,80 € 

bis Q3 4

12,80 € 

bis Qn 6

30,72 € 

bis Q3 10

32,00 € 

bis Qn 10

51,20 € 

bis Q3 16

51,20 € 

bis Qn 15

76,80 € 

bis Q3 25

80,00 € 

  bis QN 25128,00 €   bis Q3 40128,00 €   

bis Qn 40

204,80 € 

bis Q3 63

201,60 € 

bis Qn 60

307,20 € 

bis Q3 100

320,00 € 

  bis QN 100512,00 €   bis Q3 160512,00 €   

bis Qn 150

768,00 € 

bis Q3 250

800,00 € 

  bis QN 2501.280,00 €   bis Q3 4001.280,00 €   
  bis QN 4002.048,00 €   bis Q3 6302.016,00 €   

 

1.2. Mengengebühr
(§ 3 Abs. 1 Trinkwassergebührensatzung)

Die Mengengebühr für Trinkwasser beträgt 1,93 EUR/m³ zzgl. MwSt.

1.3. Kosten für die Herstellung von Hausanschlüssen

(§ 6 Abs. 1 Trinkwassergebührensatzung)

Der Einheitssatz für Hausanschlüsse beträgt pro Meter Hausanschluss 198,73 € zzgl. MwSt. Abgerechnet wird je vollendete 10 Zentimeter. Es gilt die Straßenmittefiktion.

2. Bereich Abwasser:

2.1. Schmutzwassergebühren

2.1.1. Grundgebühren
(§ 4 Abs. 2 Schmutzwassergebührensatzung)

Zählergröße nach

75/33/EG

Grundgebühr

pro Monat

Zählergröße nach 2004/22/EG

Grundgebühr

pro Monat

bis Qn 2,5

11,50 € 

bis Q3 4

11,50 € 

bis Qn 6

27,60 € 

bis Q3 10

28,75 € 

bis Qn 10

46,00 € 

bis Q3 16

46,00 € 

bis Qn 15

69,00 € 

bis Q3 25

71,88 € 

bis Qn 25

115,00 € 

bis Q3 40

115,00 € 

bis Qn 40

184,00 € 

bis Q3 63

181,13 € 

bis Qn 60

276,00 € 

bis Q3 100

287,50 € 

  bis Qn 100460,00 €   bis Q3 160460,00 €   

bis Qn 150

690,00 € 

bis Q3 250

718,75 € 

bis Qn 250

1.150,00 € 

bis Q3 400

1.150,00 € 

bis Qn 400

1.840,00 € 

bis Q3 630

1.811,25 € 

 

2.1.2. Mengengebühren
(§ 5 Schmutzwassergebührensatzung)

Die Schmutzwassergebühr für an zentrale Kläranlagen angeschlossene Grundstücke beträgt
2,84 EUR/m³.

Die Teileinleitergebühr für Grundstücke, die über eine grundstückseigene Kleinkläranlage in ein öffentliches Kanalsystem entwässern, das nicht an eine öffentliche Abwasserbe­handlungs­­anlage angeschlossen ist, beträgt 1,63 EUR/m³. Teileinleiter zahlen keine Grundgebühr.

2.2. Niederschlagswassergebühren
(§ 4 Niederschlagswassergebührensatzung)

Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,50 €/m² Gebührenbemessungsfläche.

2.3 Gebühren für die dezentrale Entsorgung
(§ 6 Abs.2,3 Schmutzwassergebührensatzung)

Die Entsorgungsgebühr von Fäkalschlamm aus einer Kleinkläranlage beträgt 29,57 EUR/m³.

Für die Behandlung des Inhaltes aus abflusslosen Sammelgruben beträgt die Entsorgungsgebühr 24,22 EUR/m³.

2.4. Kosten für die Herstellung von Grundstücksanschlüssen

(§ 12 Abs.2 Schmutzwasserbeitragssatzung)

Der Einheitssatz beträgt pro Meter Grundstücksanschluss 270,04 €/m bei einer Nennweite von DN 150. Abgerechnet wird je vollendete 10 Zentimeter. Es gilt die Straßenmittefiktion.

 

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